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   OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77   

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https://dejure.org/1977,1683
OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77 (https://dejure.org/1977,1683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1977 - 1 Ss 380/77 (https://dejure.org/1977,1683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1977 - 1 Ss 380/77 (https://dejure.org/1977,1683)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Menge von Heroin; Notwendige Feststellungen; Gewicht des Rauschgifts; Qualität des Rauschgifts; Erzielbare Konsumeinheiten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen erfüllt dagegen den Tatbestand des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG nur, wenn und soweit es den Besitz oder die Abgabe von nicht geringen Mengen oder diese beiden Begehungsformen umfaßt (BGHSt 25, 290 [293]).

    a) Das künftig erkennende Gericht ist nicht gehindert, wiederum wegen eines besonders schweren Falles zu verurteilen und dies, wenn es Erwachsenenstrafrecht anwendet, auch im erkennenden Teil des Urteils zum Ausdruck zu bringen, soweit es die Voraussetzungen eines besonders schweren Falles nach § 11 Abs. 4 BetMG feststellt (BGHSt 25, 290 [293]).

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    b) Sollte das Jugendschöffengericht erneut zu dem Ergebnis kommen, daß auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist, wird es für die Frage, ob und in welcher Höhe Jugendstrafe zu verhängen ist, in erster Linie auf das Wohl des Angeklagten und den Erziehungszweck der Jugendstrafe abstellen müssen (BGHSt 15, 224 ff; 16, 261 [263]; BGH MDR 1976, 769).
  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Lediglich in den Urteilsgründen kann der Jugendstrafrecht anwendende Tatrichter bei seinen Erwägungen über Art und Maß der für erforderlich gehaltenen Strafe oder Maßregel(n) darauf eingehen, daß die Tat in einer der erschwerenden Begehungsweisen des § 11 Abs. 4 BetMG ausgeführt worden ist (BGH MDR 1976, 769; NJW 1977, 304).
  • OLG Frankfurt, 16.11.1976 - 1 Ss 409/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Sollte es sich, was naheliegt, um ein Heroingemisch gehandelt haben, kann von einer nicht geringen Menge erst gesprochen werden, wenn der Anteil 25%igen Heroins daran etwa 3 Gramm betrug (OLG Frankfurt NJW 1977, 1113 ).
  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Für die Frage, ob eine etwa zu verhängende Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommt es, was im Urteil darzulegen ist, darauf an, ob die Erziehung des Angeklagten zu einem straffreien Lebenswandel besser durch die Strafvollstreckung oder aber durch ihre Aussetzung erreicht wird (BGHSt 10, 233).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    b) Sollte das Jugendschöffengericht erneut zu dem Ergebnis kommen, daß auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist, wird es für die Frage, ob und in welcher Höhe Jugendstrafe zu verhängen ist, in erster Linie auf das Wohl des Angeklagten und den Erziehungszweck der Jugendstrafe abstellen müssen (BGHSt 15, 224 ff; 16, 261 [263]; BGH MDR 1976, 769).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Die durch die bisherigen Feststellungen nicht getragene Annahme eines besonders schweren Falles nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berührt lediglich den Strafausspruch (BGHSt 23, 254 [257]; BGH NJW 77, 1830).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 1 Ss 380/77
    Die durch die bisherigen Feststellungen nicht getragene Annahme eines besonders schweren Falles nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berührt lediglich den Strafausspruch (BGHSt 23, 254 [257]; BGH NJW 77, 1830).
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